Textanfang |
In Leipzig ist den 27. Juni gegen die Herren Walloth, Sittenfeld
und Friedrich wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften verhandelt worden. Es ist
nicht meine Absicht, von diesem Prozesse und der Verurteilung der Herren Walloth
und Sittenfeld zu sprechen: erstens kann ich es nicht, weil ich diese Bücher
nicht kenne, denn sie sind verboten; zweitens will ich es nicht, weil es mir
widerstrebt, ein richterliches Urteil zu glossieren, zu dessen Kritik niemand als
die höhere Instanz berufen und befugt ist. Sondern ich will bloß die Gelegenheit
wahrnehmen, die notwendige Stellung der Künstler zu diesem Paragraphen zu
formulieren. |